Flaggenzertifikat beim BSH beantragt die II.

Ende Juni 2013 haben wir beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) in Hamburg ein Flaggenzertifikat für die Atlantis beantragt. Zur Ausstellung des Zertifikates waren jedoch noch einige Dokumente die notariell beglaubigt werden mußten, sowie u.a. die Anbringung des Heimathafens am Heck der Atlantis, Motordaten, Kaufvertrag, etc. erforderlich. Heute konnten wir endlich alle noch ausstehenden Dokumente an den BSH versenden und hoffen nun auf eine reibungslose Ausstellung des Zertifikates. Das Flaggenzertifikat dient neben dem auf drei Jahre beschränkten IBS zum einen als international gültiger Eigentumsnachweis und zum zweiten als amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. In der Regel reicht zur Befahrung internationaler und nationaler Gewässer innerhalb der EU ein gültiger internationaler Bootsschein (IBS). Wir halten es aber, wie fast alle Eigner, für sinnvoll ein solches Zertifikat für alle Fälle an Bord mitzuführen.